Kundeninformation zur Umsetzung 3G-konformer Transporte

RKI LKW-Fahrer mit Mundschutzmaske

Guten Tag,

Gesundheit und Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern stehen für uns an erster Stelle. Selbstverständlich sehen wir uns in der Pflicht, Infektionen und die Verbreitung des Corona-Virus bestmöglich zu verhindern.

Analog zur Gesamtbevölkerung befindet sich auch unter LKW-Fahrern ungeimpftes Personal. Die Zahl der als ungeimpft geltenden Fahrer erhöht sich zusätzlich dadurch, dass der russische Impfstoff Sputnik V, welcher verstärkt in Osteuropa verimpft wurde, in Deutschland nicht anerkannt ist. Daher sind wir gezwungen, entweder auf dieses Personal zu verzichten, was zwangsläufig zu einer weiteren Verschärfung der ohnehin angespannten Fahrersituation führt, oder Umwege zu Testzentren, die für LKW geeignet sind, einzuplanen. Transportverzögerungen sind daher nicht immer zu vermeiden.

Wir sind hier auf Ihr Verständnis und, wie zwischenzeitlich von vielen unserer Kunden praktiziert, auf Ihre Unterstützung durch die Möglichkeit einer vor Ort Testung angewiesen.

Zusätzliche COVID-19-relevante Abhol- und Anlieferbeschränkungen müssen unbedingt bei Auftragserteilung adressiert und in ihrer Umsetzbarkeit abgestimmt werden. Anforderungen, die das gesetzlich vorgegebene Maß überschreiten, stellen kostenpflichtige Zusatzleistungen dar, die wir aufwandsbezogen in Rechnung stellen müssen.

Die Umsetzung der 3G-Regelung stellt administrativ und organisatorisch einen signifikanten Zusatzaufwand dar. Um uns den aktuellen Marktgegebenheiten und der neuen Gesetzeslage flexibel anpassen zu können, müssen wir vorsorglich darauf hinweisen, dass die Erhebung eines grundsätzlichen COVID-19-Transportzuschlags derzeit nicht ausgeschlossen werden kann. 

Wir sind zuversichtlich, gemeinsam mit Ihnen die neuen Herausforderungen zu meistern und einen Beitrag zur Eindämmung der Infektionslage zu leisten.